- Wie viel kostet mich das System und die Installation?
Das System erfordert Panels mit einer Leistung von etwa 300 bis 500 W, ihr Preis hängt von der kWp ab, kostet aber normalerweise zwischen 100 und 300 €/Einheit. Außerdem ist ein Wechselrichter notwendig, der in der Regel zwischen 400 und 1.500 Euro kostet. Wer Batterien möchte, benötigt einen Hybrid-Wechselrichter, der meist etwas teurer ist. Wenn Sie Batterien wünschen, können Sie entweder Gel, AGM oder Lithium verwenden. Letztere haben eine längere Lebenserwartung und kosten in der Regel etwa 1.000 bis 3.000 Euro. Um die Installation abzuschließen, sind ein Aufbau, eine Verkabelung, Laderegler und eine Schutzbox erforderlich. Das gesamte Material kann insgesamt 400 bis 1000 € kosten. Schließlich ist es notwendig, dass die Geräte von Fachleuten installiert werden. Die Arbeitskosten liegen in der Regel zwischen 600 und 1.200 Euro. Das heißt, bei einer Anlage ohne Batterien liegen die Systemkosten in der Regel bei etwa 4.000 €, und zusammen mit der Arbeitskraft beträgt die Anfangsinvestition für eine Solarenergieanlage etwa 5.000 €.
- Wie lange wird es dauern, bis sich meine Investition amortisiert?
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine durchschnittliche Installation eine Anfangsinvestition von ca. 4.000 € erfordert und dies einer Einsparung von ca. 50 % entspricht, liegt die Kapitalrendite für die Installation einer Solarenergieanlage zwischen 5 und 8 Jahren. Dieser Wert ist deutlich niedriger als die Lebenserwartung der Solarmodule, die bis zu 25 Jahre betragen kann, oder des Wechselrichters, die bis zu 10 oder 15 Jahre erreichen kann.
- Wie viel kann ich durch die Installation einer Solaranlage an meinem Strompreis sparen?
Derzeit ändern sich die Strompreise aufgrund des neuen Stromtarifformats je nach Tageszeit. Dieser Wandel hat viele Menschen dazu veranlasst, über die Nutzung einer alternativen Energiequelle nachzudenken: Solarenergie. Spanien ist eines der Länder mit den meisten Sonnenstunden pro Jahr. Durch die Nutzung sauberer und erneuerbarer Solarenergie können Sie bis zu 50 % der Stromkosten einsparen.
- Wie legalisiere ich meine Installation in Katalonien?
Die Gemeinschaft Kataloniens wickelt ihre Prozesse auf der Grundlage der bestehenden staatlichen Vorschriften für den Eigenverbrauch ab. Alle Verfahren erfolgen telematisch über den Business Channel: Gencat-Unternehmenskanal
Es gibt verschiedene Faktoren, die den Legalisierungsprozess einer Installation beeinflussen. Dies sind die folgenden:
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- · Art des Eigenverbrauchs (mit oder ohne Überschüsse)
- · Erzeugungsleistung
- · Einspeisung überschüssiger Energie in das Netz
- · Einrichtung erhält eine Überschussvergütung
Basierend auf den oben genannten Merkmalen werden 6 Fälle von Einrichtungen mit ihren entsprechenden Legalisierungsprozessen definiert.
Im Folgenden führen wir alle Fälle auf und geben die erforderlichen Unterlagen an, die in jedem einzelnen Fall auszufüllen sind, sowie den Link, wo diese zu finden sind:
Zusammenfassung des Verwaltungsverfahrens in Katalonien. Quelle: IDAE Guide 021
Fall a: Eigenverbrauchsanlage ohne Überschüsse bis 100 kW
- Inbetriebnahme der Kommunikation und Eintragung in das Katalonien-Eigenverbrauchsregister.
Fall b: Eigenverbrauchsanlage ohne Überschüsse von mehr als 100 kW
- Antrag auf vorherige Verwaltungs- und Baugenehmigung.
- Antrag auf vorläufige Testauswertung.
- Antrag auf endgültige Nutzung und Eintragung in das Eigenverbrauchsregister Kataloniens
Fall c und Fall d: Eigenverbrauchsanlage mit vergütungsberechtigten Überschüssen bis zu 100 kW
- Antrag auf vorläufige Testauswertung.
- Antrag auf endgültige Nutzung und Eintragung in das Eigenverbrauchsregister Kataloniens.
Fall e: Eigenverbrauchsanlage mit Überschuss bis 100 kW nicht vergütungsberechtigt
- Antrag auf vorläufige Nutzung zu Testzwecken und vorherige Registrierung im Register der Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie.
- Antrag auf endgültige Nutzung, endgültige Eintragung in das Register der Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie und Eintragung in das Eigenverbrauchsregister Kataloniens.
Fall f: Eigenverbrauchsanlage mit Überschüssen, die nicht für eine Vergütung von mehr als 100 kW infrage kommt
- Antrag auf vorherige Verwaltungs- und Baugenehmigung.
- Antrag auf vorläufige Nutzung zu Testzwecken und vorherige Registrierung im Register der Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie.
- Antrag auf endgültige Nutzung, endgültige Eintragung in das Register der Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie und Eintragung in das Eigenverbrauchsregister Kataloniens.